Staatlich geprüfter Übersetzer Spanisch
Fernstudium Staatlich geprüfter Übersetzer Spanisch, Abschluss Staatlich geprüfter Übersetzer, Fernschule AKAD Kolleg, in Spanisch | ÜbersetzerAnspruchsvolle Texte vom Deutschen ins Spanische und selbstverständlich auch umgekehrt zu übersetzen, das ist das Ziel der Weiterbildung zum/zur staatlich anerkannten Übersetzer/in in Spanisch. Sowohl mündlich wie auch schriftlich werden dem Studenten die erforderlichen Kenntnisse nähergebracht, sodass er nach dem Studium sein Handwerk in der Übersetzung beherrscht.
Überblick
| Fernschule: | AKAD Kolleg |
| Lehrgang: | Staatlich geprüfter Übersetzer Spanisch |
| Voraussetzungen: |
Um am Fernlehrgang zum/zur staatlich anerkannten Übersetzer/in teilnehmen zu können, müssen bereits hervorragende Kenntnisse nachgewiesen werden, sowohl was die spanische, aber auch die deutsche Sprache betrifft. Wer bereits Erfahrungen als Übersetzer hat, der hat die idealen Voraussetzungen. Ein Eingangstest, der an den AKAD-Standorten durchgeführt wird, gibt Aufschluss darüber, ob der Student zum Fernlehrgang zugelassen werden kann. Kann man bereits Kenntnisse in der spanischen Sprache nachweisen, die auf dem Niveau von GER C1 liegen, entfällt der Eingangstest. Zur Prüfung werden nur Teilnehmer zugelassen, die mindestens die mittlere Reife oder einen gleichwertigen Schulabschluss nachweisen können. Kenntnisse und Erfahrungen, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen, müssen ebenfalls erbracht werden. Dies kann zum Beispiel durch Zeugnisse geschehen. |
| Abschluss: | Staatlich geprüfter Übersetzer |
| Dauer: | 24 Monate |
| Kursbeginn: | jederzeit |
| Kosten: | 208 EUR monatlich |
| Mehr Infos: | www.akad.de |
Beschreibung
Übersetzungen auf höchstem Niveau, das ist das Ziel des Fernlehrgangs staatlich anerkannte/r Übersetzer/in in Spanisch. Herausragende Fähigkeiten sollten bereits mitgebracht werden. Diese werden im Laufe des Studiums weiter vertieft und ausgebaut. Die erlernten Kenntnisse sollen dann im Berufsfeld des Dolmetschers eingesetzt werden.Inhalt
Der Ausbau der bereits erworbenen Kenntnisse in der spanischen, sowie in der deutschen Sprache und die Vertiefung selbiger, das sind die Inhalte des zweijährigen Lehrgangs zum/zur staatlich geprüften Übersetzer/in in Spanisch. Dazu kommen noch Lerninhalte in Grammatik, Idiomatik und Lexik, sowie die Themen Wirtschaftssprache und die deutsche, spanische und auch hispanamerikanische Landeskunde.
Gelernt wird zuhause, selbständig mit Hilfe von Lernzielkontrollen und zwei Audio-CDs. Insgesamt sind 42 Lerneinheiten vorgesehen. So erarbeitet man sich selbst die gestellten Aufgaben und kann diese in Tests selbst überprüfen. Behilflich dabei sind Musterlösungen, die einem übersandt werden. Hinzu kommen noch Tests, die an den AKAD Kolleg geschickt und von Lehrkräften korrigiert werden.
Kursdauer und Seminare
24 Monate, so lange dauert die berufsbegleitende Weiterbildung zum/zur staatlich anerkannten Übersetzer/in in Spanisch. Während dieser Zeit sind außerdem 24 Seminartage angesetzt, die im Blockunterricht und meist zusammenhängend, innerhalb einer Woche stattfinden. Die Seminartage finden in Stuttgart und Leipzig, teilweise auch in Düsseldorf statt.
Abschluss: staatlich geprüfte/r Übersetzer/in in Spanisch
Fünf Klausuren und eine mündliche Prüfung müssen erfolgreich bestanden werden, dann wurde der Fernlehrgang erfolgreich absolviert und man darf die Berufsbezeichnung staatlich geprüfte/r Übersetzer/in in Spanisch führen. Erlaubt ist auch die Bezeichnung staatlich anerkannte/r Dolmetscher/in in Spanisch. Die Prüfungen werden am zuständigen Ministerium abgelegt und finden im Frühjahr, Sommer oder Herbst statt.
Kursgebühren des Fernkurses staatlich geprüfte/r Übersetzer/in in Spanisch
Die Gesamtkosten für den Lehrgang belaufen sich auf 4.992 EUR. Monatlich ist das ein Betrag von 208 EUR. Eine weitere Gebühr wird zur Prüfung erhoben. Diese ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, kann aber bei der AKAD Kolleg erfragt werden.
Mehr Informationen auf der Website des AKAD-Kollegs
Bewertung
Einzelbewertung
für den Fernlehrgang Staatlich geprüfter Übersetzer Spanisch, AKAD Kolleg:
Studienmaterialien
Praxisbezug
Betreuung
Karrierechancen
Preis-Leistung
Erfahrungen
Sie absolvieren das Fernstudium Staatlich geprüfter Übersetzer Spanisch, AKAD Kolleg, bereits? Schreiben Sie doch eine kurze Bewertung dieses Kurses.Fragen
Fragen zum Lehrgang
Fragen zum Fernstudium Staatlich geprüfter Übersetzer Spanisch an der Fernschule AKAD Kolleg?Stellen Sie Ihre Frage hier, wir werden sie innerhalb kurzer Zeit beantworten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich überlege, als 2. Standbein eine Ausbildung zur staatlich geprüften Übersetzerin der spanischen Sprache zu absolvieren.
Ich habe allerdings nie als Dolmetscherin gearbeitet, aber 3 Jahre in Spanien gelebt, und mir so die Sprache äußerst gut angeeignet. Ausser einem Zertifikat der Escuela Oficial de Idiomas in Barcelona, wo ich ca. 5 Monate meines Auslandaufenthaltes verbracht habe, liegt mir nicht vor.
Habe ich mit diesen Voraussetzungen nun keinen Zugang zu diesem Studium?
Herzlichen Dank vorab für Ihre kurze Stellungnahme.
Freundliche Grüße
Angelika Lenz
P. s.: Ich bin als Industriekauffrau ausgebildet und momentan auch in diesem Beruf tätig.
ich überlege, als 2. Standbein eine Ausbildung zur staatlich geprüften Übersetzerin der spanischen Sprache zu absolvieren.
Ich habe allerdings nie als Dolmetscherin gearbeitet, aber 3 Jahre in Spanien gelebt, und mir so die Sprache äußerst gut angeeignet. Ausser einem Zertifikat der Escuela Oficial de Idiomas in Barcelona, wo ich ca. 5 Monate meines Auslandaufenthaltes verbracht habe, liegt mir nicht vor.
Habe ich mit diesen Voraussetzungen nun keinen Zugang zu diesem Studium?
Herzlichen Dank vorab für Ihre kurze Stellungnahme.
Freundliche Grüße
Angelika Lenz
P. s.: Ich bin als Industriekauffrau ausgebildet und momentan auch in diesem Beruf tätig.
Werte Frau Lenz,
zugelassen zur Prüfung werden Sie unter folgenden Bedingungen:
"Bei der Abschlussprüfung müssen Sie die Mittlere Reife oder einen gleichwertigen Abschluss besitzen. Zur Prüfung wird zugelassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise nachweisen kann, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen."
Der letzte Satz kann, wie das in der Juristik so üblich ist, sehr weit ausgelegt werden; meine Meinung: Sie sollten keine Probleme haben, zur staatlichen Prüfung zugelassen zu werden.
Für nähere Informationen erkundigen Sie sich aber bitte direkt beim Anbieter AKAD sowie bei den Prüfungsämtern.
Viel Erfolg mit Ihrer Weiterbildung!
zugelassen zur Prüfung werden Sie unter folgenden Bedingungen:
"Bei der Abschlussprüfung müssen Sie die Mittlere Reife oder einen gleichwertigen Abschluss besitzen. Zur Prüfung wird zugelassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise nachweisen kann, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen."
Der letzte Satz kann, wie das in der Juristik so üblich ist, sehr weit ausgelegt werden; meine Meinung: Sie sollten keine Probleme haben, zur staatlichen Prüfung zugelassen zu werden.
Für nähere Informationen erkundigen Sie sich aber bitte direkt beim Anbieter AKAD sowie bei den Prüfungsämtern.
Viel Erfolg mit Ihrer Weiterbildung!
Anmeldung
Studienführer AKAD anfordern
Der Fernkurs Staatlich geprüfter Übersetzer Spanisch am Kolleg der AKAD-Hochschulen interessiert Sie? Mehr Informationen zu den Fernkursen finden Sie im Studienführer der AKAD-Schulen.Den Studienführer können Sie direkt über die Website der AKAD anfordern. Dort haben Sie auch die Möglichkeit, sich direkt zu einem der Kurse anzumelden.
Zur Website der AKAD-Hochschulen
Verlinken Sie diese Seite
URL zu dieser Seite: Staatlich geprüfter Übersetzer Spanisch
HTML-Code für Blogs: Staatlich geprüfter Übersetzer Spanisch
BB-Code für Foren: Staatlich geprüfter Übersetzer Spanisch
Verlinken
Bookmarken
Merkzettel
![]() |
|

