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Bildungsgutschein

BildungsgutscheinBildungsgutschein für Umschulung per Fernkurs

Bildungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit sind ein Instrument des Staates, um Bürgern dabei zu helfen, aus der Arbeitslosigkeit heraus eine neue Anstellung und neue Perspektiven zu finden. Mithilfe von Bildunggutscheinen können auch Fernlehrgänge zu 100 % gefördert werden - zusätzlich zum Arbeitslosengeld.

Wer hat Anspruch?

Ein genereller Anspruch auf einen Bildungsgutschein besteht nicht. Die Jobcenter können nach eigenem Ermessen Bildungsgutscheine herausgeben, an Arbeitslose und an Personen, denen eine Arbeitslosigkeit droht.

Dabei muss erkennbar sein, dass die Teilnahme notwendig ist, um einen Arbeitslosen wieder in das Berufsleben einzugliedern oder um eine drohende Arbeitslosigkeit zu verhindern. Auch Menschen mit fehlendem Berufs- oder Schulabschluss können durch einen Bildungsgutschein gefördert werden.

Weitere Voraussetzungen für das Ausstellen eines Bildungsgutscheines:
  • entweder abgeschlossene Berufsausbildung oder Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren
  • Beratung durch die Bundesagentur für Arbeit
  • ggf. ärztliche oder psychologische Untersuchung
Vorausgesetzt wird auch die fortdauernde Hilfebedürftigkeit während des Lehrgangs; sollte diese allerdings während des Fernlehrgangs wegfallen, kann unter Umständen weiter durch ein Darlehen gefördert werden.

Was wird bezahlt?

Der Bildungsgutschein kann beschränkt sein auf bestimmte Bildungsziele und Lehrgänge, sowohl zeitlich als auch regional. Der Gutschein muss nach dem Ausstellen innerhalb von 3 Monaten eingelöst werden. Übernommen werden dabei von der Agentur für Arbeit:
  • 100 % der Lehrgangskosten, z.B. die Gebühren für einen Fernkurs
  • Fahrkosten sowie Kosten für eine auswärtige Unterbringung und Verpflegung, z.B. die Fahrt zu einem Präsenzseminar
  • ggf. Kosten für die Betreuung von Kindern
Zudem wird für die Zeit der Lehrgangsdauer weiterhin Arbeitslosengeld gezahlt, mindestens so lange, wie die Anspruchsvoraussetzungen dafür vorliegen.

Hauptschulabschluss nachholen, mit Bildungsgutschein

Wer bisher keinen Schulabschluss erworben hat und arbeitslos ist, kann mit einem Bildungsgutschein den Erwerb des Hauptschulabschlusses zu 100 % gefördert bekommen. Der Fernstudiengang kann dabei ggf. mit mit einer weiteren Qualifizierungsmaßnahme, etwa einem zusätzlichen Kurs, kombiniert werden.

Der Hauptschulabschluss kann per Fernstudium z.B. an diesen 3 Fernschulen erworben und durch Bildungsgutschein zu 100 % gefördert werden:
Die Kurse dauern zwischen 16 und 19 Monaten und bereiten auf die staatlichen Externenprüfungen vor.

Fernstudium: An welcher Schule?

Damit der Kurs einer Fernschule durch Bildungsgutschein bezahlt werden kann, müssen die Fernschule und die entsprechenden Fernlehrgänge von einer anerkannten fachkundigen Stelle zugelassen werden. Hier im Verzeichnis für Fernkurse auf fernschule.me sind Kurse, die gefördert werden können, als solche gekennzeichnet. Sie können auch die Detailsuche nutzen, um sich gezielt geförderte Fernkurse anzeigen zu lassen.

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