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Schüler-BAföG

BAföG Fernkurse

Schüler-BAföG für Fernkurse und Fernstudium

Schüler-BAföG ist eine Sozialleistung des Staates nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz, das die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten regelt und versucht, Chancegleichheit im Bildungssystem herzustellen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch möglich, als Fernschüler Schüler-BAföG für seinen angestrebten Schulabschluss zu erhalten.

Fernstudium: Wer ist berechtigt?

Schüler-BAföG wird gewährt für den Besuch von allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10, von Fachschulen und Berufsfachschulen sowie von Schulen des Zweiten Bildungswegs. Auch Fernschüler an Fernschulen können durch BAföG gefördert werden. Dabei gelten folgende Voraussetzungen:
  • Sie müssen deutscher Staatsbürger sein, wobei unter bestimmten Voraussetzungen auch für ausländische Schüler die Möglichkeit besteht, Schüler-BAföG zu erhalten.
  • Der Antrag muss bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres bewilligt sein. Unter bestimmten Umständen sind Ausnahmen möglich.
  • Vor dem Antrag müssen Sie mindestens 6 Monate erfolgreich am Fernkurs teilgenommen haben. Die bescheinigen Ihnen in der Regel die Fernschulen.
  • Sie dürfen nicht mehr bei Ihren Eltern wohnen und müssen Ihre Selbstständigkeit nachweisen.
  • Sie müssen nachweisen, dass Sie innerhalb des Bezugs-Zeitraums mindestens 3 aufeinanderfolgende Monate Ihre volle Arbeitskraft den Lehrinhalten widmen. Dies wird Ihnen in der Regel auch von den Fernschulen bescheinigt.
Die Voraussetzungen im genauen Gesetzeslaut finden Sie auch auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Können Sie diese Voraussetzungen erfüllen, sollten Sie in jedem Fall einen BAföG-Antrag bei Ihrem zuständigen BAföG-Amt stellen.

Höhe und Berechnung, elternunabhängige Förderung

Die Berechnung des BAföG erfolgt individuell. Die Höhe des BAföG ist normalerweise immer auch immer abhängig vom Einkommen der Eltern. Bei Fernschülern allerdings ist die Chance sehr hoch, dass das BAföG unabhängig vom Einkommen der Eltern berechnet wird. Weitere Faktoren:
  • eigenes Einkommen
  • Vermögen
  • ggf. Einkommen von Ehegatten
Die genaue Höhe Ihrer Auszahlungen bekommen Sie dann mit dem positiven Bescheid mitgeteilt.

Achtung: Der Anspruch auf Schüler-BAföG besteht lediglich für die letzten 12 Monate vor Abschluss des Fernkurses. Sie können die Förderung also nicht gleich zu Beginn des Fernunterrichts erhalten, sondern erst im letzten Jahr.

Die gute Nachricht: Sie müssen das Schüler-BAföG nicht zurückzahlen, sondern erhalten es zu 100 % als Zuschuss.

Fernschulen mit Schulabschlüssen

Einige Fernschulen bieten Fernkurse, die auf Schulabschlüsse wie Abitur, Fachhochschulreife, Mittlere Reife oder den Hauptschulabschluss vorbereiten.
Genauere Auskünfte finden Sie in den Broschüren der Institute; auch Ihr zuständiges BAföG-Amt wird Ihnen weiterhelfen.

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