Finanzierung von Weiterbildung und Fernstudium
Weiterbildung, Ausbildung, Fortbildung, Umschulungen usw. kosten meist Geld. Ein Vorteil an Fernlehrgängen ist dabei, dass sie oft günstiger sind und es erlauben, voll berufstätig zu sein. Die Finanzierung eines Fernstudiums oder Fernlehrgangs ist daher häufig weniger schwierig als die von Präsenzweiterbildungen; monatliche Raten von 100 bis 200 EUR sind dennoch nicht zu verachten, insbesondere, wenn der Lehrgang über einen längeren Zeitraum geht.
Zusätzliche finanzielle Unterstützung sollte man sich in keinem Fall entgehen lassen. Die Unterstützung Ihrer Weiterbildung allein von staatlicher Seite ist sehr vielfältig, prüfen Sie in Ruhe durch, ob Voraussetzungen auf sie zutreffen und Ihre Weiterbildungsmaßnahme gefördert wird.
Die wohl häufigste Art, ein Fernstudium oder Fernunterricht zu finanzieren, ist die Eigenfinanzierung. Ein Fernstudium ermöglicht Ausbildung und Weiterbildung neben dem Beruf; Werktätige können in der Regel Gebühren, die für den Fernkurs anfallen, selbst tragen.
Eventuell zahlt Ihnen auch Ihre Firma bzw. Ihr Arbeitgeber eine Fortbildung; qualifiziertes Personal ist schwer zu finden, und haben Unternehmen erst einmal gut qualifizierte Mitarbeiter gefunden und eingearbeitet, möchten sie sie in der Regel auch halten. Ständige Fortbildung ist heute unerlässlich, für Ihren Chef ist Ihre Weiterbildung eine Investition in die Wettbewerbsfähigkeit seines Unternehmens.
Bestimmten Bedarfsgruppen wie Schülern, Rentner oder Arbeitslosen gewähren manche Fernschulen zudem Rabatte zwischen 5 und 10 % auf den Lehrgangspreis.
Aber auch von staatlicher Seite bestehen viele Förderungsmöglichkeiten für Fernunterricht, über die Sie sich hier informieren können:
- Schüler-BAföG für Schulabschlüsse wie Abitur, Fachhochschulreife oder mittlere Reife
- Meister-BAföG für IHK-Abschlüsse, staatliche geprüfte Techniker etc.
- Bildungsgutscheine für Umschulungen und Ausbildung von Arbeitssuchenden
- Steuerersparnisse, machen Sie die Aufwendungen für Ihre berufliche Weiterbildung steuerlich geltend
- Förderung beruflicher Weiterbildung während des Bezuges von Kurzarbeitergeld
- Bildungs- und Qualifizierungschecks
- Begabtenförderung
- Bildungsscheck NRW für Beschäftigte in Nordrhein-Westfalen
- Bildungsprämie, in Form eines Prämiengutscheins oder von Weiterbildungssparen
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