HeilpraktikergesetzDas „Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)“ ist ein Gesetz, das die Voraussetzungen zur Führung der Berufsbezeichnung des Heilpraktikers regelt. Es enthält zudem Ordnungswidrigkeits- und Straftatbestände. Geregelt wird durch das HPG auch die amtsärztliche Überprüfung, deren Bestehen Voraussetzung für die Genehmigung ist.Mehr Informationen:
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Heilpraktikergesetz