Christian, abgelegt unter Übersetzer, Fremdsprachen, AKAD am
12.09.2009
„Übersetzer“ ist wie „Dolmetscher“ keine staatlich geschützte Berufsbezeichnung; jeder kann sich demnach so nennen und den Beruf mehr oder weniger gut ausüben. Die Bezeichnung „Staatlich geprüfter Übersetzer“, zum Beispiel in Englisch, Französisch oder Spanisch, ist hingegen staatlich geschützt. Sie wird nach einer bestandenen Prüfung verliehen und verschafft Übersetzern, die vor allem freiberuflich arbeiten, Wettbewerbsvorteile. Am AKAD-Kolleg, dem Weiterbildungskolleg der AKAD Privat-Hochschulen, besteht die Möglichkeit, sich auf die Prüfungen auf Hochschulniveau vorzubereiten.