Beitrag am 18.08.2009 veröffentlicht von Christian, abgelegt unter Umschulung, Bildungsgutschein, Arbeitslosigkeit

Durch einen Bildungsgutschein fördert die Agentur für Arbeit einen passenden Lehrgang zu 100 %. Auch Nebenkosten wie Fahrtkosten zu Ausbildungsstätte werden übernommen. Empfänger des Bildungsgutscheins haben darüber hinaus weiterhin Anspruch auf Arbeitslosenbezüge. ...
Inhalt: Ist die Umschulung notwendig?, Gehen Sie strategisch vor, Informieren Sie sich über Ihre Schule, Gehen Sie zur Beratung